Entsprechend hielt die Fachspezialistin für Berufsberatung der Beschwerdegegnerin im Abschlussbericht Integration vom 30. November 2016 fest, dass der Beschwerdeführer mit Abschluss der Umschulung zum Prozessfachmann BP optimal eingegliedert sei und intakte Chancen habe, eine Einstiegsstelle als Prozessfachmann zu finden (VB 43 S. 2). Gestützt darauf teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 2. Dezember 2016 den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Massnahmen mit. Der Beschwerdeführer habe "die Ausbildung zum Prozessfachmann BP erfolgreich absolviert" und er sei damit "rentenausschliessend eingegliedert" (VB 44).