4.1.2. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer nach Anmeldung zur beruflichen Integration/Rente vom 30. November 2015 (VB 3) mit Hilfe der Beschwerdegegnerin (VB 27) im Herbst 2016 erfolgreich zum Prozessfachmann umgeschult wurde (VB 42). Entsprechend hielt die Fachspezialistin für Berufsberatung der Beschwerdegegnerin im Abschlussbericht Integration vom 30. November 2016 fest, dass der Beschwerdeführer mit Abschluss der Umschulung zum Prozessfachmann BP optimal eingegliedert sei und intakte Chancen habe, eine Einstiegsstelle als Prozessfachmann zu finden (VB 43 S. 2).