schen Berichte bestätigt, dass bis zum 7. Juni 2022 die Ausübung einer -4- ausserhäuslichen Tätigkeit in freier Wirtschaft nicht möglich gewesen sei. Seither sei eine angepasste, körperlich leichte bis knapp mittelschwere Tätigkeit wieder im Umfang von 100 % zumutbar, weshalb die Rente gemäss Art. 88a Abs. 1 IVV nur bis zum 30. September 2022 ausgerichtet werden könne (BB 1 S. 4 f.).