Nach neuerlichen operativen Eingriffen und einem mehrwöchigen Reha-Aufenthalt des Beschwerdeführers bat die Beschwerdegegnerin ihren internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) um eine medizinische Beurteilung. Gestützt auf diese sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. April 2023 nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren eine befristete ganze Rente vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2022 zu. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 16. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: