1.2. Am 17. April 2019 meldete sich der Beschwerdeführer unter Angabe fortwährender Kniebeschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese tätigte wiederum Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und zog erneut die Akten des Unfallversicherers bei. Nach neuerlichen operativen Eingriffen und einem mehrwöchigen Reha-Aufenthalt des Beschwerdeführers bat die Beschwerdegegnerin ihren internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) um eine medizinische Beurteilung.