Diese tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht, in deren Rahmen sie unter anderem die Akten des Unfallversicherers beizog. Nachdem ein Arbeitsversuch abgebrochen worden war, sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 19. April 2016 berufliche Massnahmen im Rahmen einer Umschulung zum Prozessfachmann BP zu, welche er am 13. Oktober 2016 erfolgreich abschloss. Entsprechend teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit der internen Berufsberatung am 2. Dezember 2016 mit, dass dieser rentenausschliessend eingegliedert sei und die beruflichen Massnahmen damit erfolgreich abgeschlossen seien.