1. 1.1. Der 1991 geborene Beschwerdeführer erlitt am 19. März 2015 beim Fussballspielen einen Riss des vorderen rechten Kreuzbandes. Nach mehrfachen operativen Eingriffen am rechten Knie meldete er sich am 30. November 2015 aufgrund fortwährender Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht, in deren Rahmen sie unter anderem die Akten des Unfallversicherers beizog.