4.3.8. Ausweislich der Akten zeigt sich, dass die medizinischen Berichte, insbesondere der von der Krankentaggeldversicherung in Auftrag gegebene Bericht zur medizinischen Abklärung bei der E._____ AG vom 16. Mai 2023, nicht wesentlich von der Beurteilung des RAD-Arztes Prof. Dr. med. B._____ abweichen, zumal beide eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten leichten bis mittelschweren Tätigkeit als zumutbar beurteilen (vgl. VB 45 und S. 2 ff. des FOMA-Berichts der E._____ AG vom 16. Mai 2023 aus den Akten der C._____ AG). Dabei ist insbesondere darauf hin- - 10 -