4.3.7. Aus dem im Auftrag der Krankentaggeldversicherung erstellten Bericht der E._____ AG, PD Dr. med. L._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Rheumatologie, vom 16. Mai 2023 ergibt sich, dass bei der Beschwerdeführerin ein chronisches lumbospondylogenes Syndrom rechts im Rahmen einer Segmentdegeneration L4-S1 bestehe, jedoch ohne Nervenwurzelkompression, Hinweise auf eine Nervenreizung oder ein Ausfallsyndrom. Der radiologisch sichtbare, relativ enge Spinalkanal habe ebenfalls klinisch kein Korrelat.