fähigkeit aus somatischer Sicht sowie der schmerzbedingten Durchschlafstörungen von einem Ausbruch einer leichten generalisierten Angststörung mit inneren Anspannungen, gereizter Grundstimmung und vegetativer Übererregbarkeit ausgegangen werden, welche allerdings das Leistungsniveau der Beschwerdeführerin im Haushalt, bei der Gestaltung der Freizeitaktivitäten bzw. Erholungsphasen und der Gestaltung der sozialen Kontakte nie nachhaltig eingeschränkt hätten. Dr. med. G.__