_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, führte in seinem von der Krankentaggeldversicherung in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten vom 28. April 2023 aus, die Beschwerdeführerin habe am Anfang der Exploration fliessend und ohne Verzögerung über ihre aktuelle gesundheitliche Situation berichten können, was auf ganz unauffällige Gedächtnisfunktionen, Konzentrationsvermögen, Merkfähigkeit und Aufmerksamkeit hindeute. Sie habe insgesamt leicht bedrückt gewirkt, jedoch nicht depressiv, intermittierend leicht affektlabil, die affektive Schwingungsfähigkeit und Elan vitae seien erhalten gewesen, affektiv sei sie