Von einer langjährigen relevanten psychiatrischen Erkrankung (z.B. schwere Depression), die fachärztlich behandelt werde, könne im vorliegenden Fall nicht gesprochen werden. Eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit, vorzugsweise auf Tischebene, keine Arbeiten in vorgeneigter Haltung mit Gewicht heben, sitzende Arbeiten ganztags, zusätzlich Pausen Bedarf zum Lockern bis maximal eine Stunde, sei der Beschwerdeführerin zumutbar (VB 45/3).