2.4. Mit instruktionsrichterlichen Verfügungen vom 20. September bzw. 21. November 2023 wurden die Akten der Krankentaggeldversicherung C._____ AG beigezogen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Im vorliegenden Verfahren ist streitig und zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 12. April 2023 zu Recht verneint hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 47).