1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 31. März 2022 infolge körperlicher Beschwerden (Ereignis vom 29. Juli 2021) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische sowie erwerbliche Abklärungen. Nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 30. Juni 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.