__ berücksichtigten die Vorakten, die bildgebenden Befunde sowie die angegebenen Beschwerden umfassend und setzten sich mit den Ausführungen der behandelnden Ärzte auseinander. Sie kamen übereinstimmend und nachvollziehbar begründet zum Schluss, dass eine zeitlich begrenzte Aktivierung eines verschleissbedingten Vorzustandes des rechten Kniegelenks vorlag. Ob der Status quo sine spätestens Ende des Jahres 2020 erreicht worden ist, wie dies Dr. med. D._____ in seinen beiden Bericht festhielt, oder zum Zeitpunkt des MRT vom 19. Februar 2021 erreicht worden ist, wie von Dr. med. C._____ festgehalten, kann vorliegend offengelassen werden.