Weiter führte er aus, dass die Kontusion des vorgeschädigten Kniegelenks am 24. September 2020 zu einer vorübergehenden Verschlimmerung geführt habe. Der Status quo sine sei nach fünf Monaten mit Vorlage des MRT vom 19. Februar 2021, welches neben dem degenerativen Vorzustand weder Kontusionsnoch Distorsionsfolgen präsentiert habe, erreicht worden (VB 9). In seiner Stellungahme vom 28. August 2021 hielt Dr. med. C._____ an seiner bisherigen Beurteilung fest (VB 19).