Beschwerden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zumindest teilweise Folge des Unfalls vom 24. September 2020 seien. Auf die Frage der AGV, ob es durch den Unfall vom 24. September 2020 zu einer Verschlimmerung eines unfallfremden Grundleidens gekommen sei, führte Dr. med. C._____ aus, ja, es bestehe eine mediale horizontale Meniskusläsion mit umgeschlagenem Flap und eine Knorpelulkus im dorsolateralen Femurkondylus bei intaktem Kreuzband- und Kollateralbandapparat. Weiter führte er aus, dass die Kontusion des vorgeschädigten Kniegelenks am 24. September 2020 zu einer vorübergehenden Verschlimmerung geführt habe.