1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer ist als Sekundarlehrer bei der B._____ angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), deren Rechtsnachfolgerin seit dem 1. Januar 2022 die Groupe Mutuel GMA AG, Martigny (nachfolgend Beschwerdegegnerin), ist, obligatorisch unfallversichert. Am 24. September 2020 verletzte sich der Beschwerdeführer bei einem Sturz von seinem Fahrrad das rechte Kniegelenk. Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin anerkannte hierfür ihre Leistungspflicht.