Eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit beruhe vor allem darauf, dass in geringen Belastungssituationen mit psychischen Dekompensationen mit verstärkt depressiven Symptomen zu rechnen sei. Die diagnostizierte mittelgradige Angst- und depressive Störung sowie die emotional instabile Persönlichkeitsstörung würden die attestierte 60%ige Arbeitsunfähigkeit seit 2015 noch weiter erhöhen. Tätigkeiten mit hohen Anforderungen an die -7- psychische Belastbarkeit oder die Konzentration seien derzeit nicht möglich (VB 146/7).