Zudem bringt er mit Verweis auf die Beurteilung seines Hausarztes Dr. med. E._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vor, es sei von einer deutlichen Verschlechterung des allgemeinen Zustandbildes und einer Zunahme der Schmerzen seit dem massgebenden Vergleichszeitpunkt auszugehen (VB 157/5 und Beschwerde S. 8). -6- 4.2. Im Rahmen des aktuellen Neuanmeldungsverfahrens reichte der Beschwerdeführer auf Aufforderung der Beschwerdegegnerin hin verschiedene Berichte ein (VB 146).