4. 4.1. Der Beschwerdeführer macht demgegenüber eine wesentliche Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit infolge seiner "vielseitigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen" geltend (Beschwerde S. 3). Die Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei aufgrund der seit dem Referenzzeitpunkt dazugekommenen psychischen Beschwerden (Beschwerde S. 8), mit welchen sich der RAD-Arzt Dr. med. D._____ in seiner Stellungnahme vom 21. März 2023 nicht auseinandergesetzt habe (Beschwerde S. 9), sowie der Rückenbeschwerden (Beschwerde S. 5) und der Beschwerden am rechten Knie (Beschwerde S. 6 f.) nachgewiesen. Zudem bringt er mit Verweis auf die Beurteilung seines Hausarztes Dr. med.