Nach Eingang des am 31. Juli 2018 ergangenen Gutachtens und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 9. November 2018, was das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.958 vom 12. September 2019 bestätigte. Das Bundesgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 8C_709/2019 vom 19. Mai 2020 ab.