Diese wurden mit Verfügung vom 5. April 2016 abgeschlossen. Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) veranlasste die Beschwerdegegnerin eine orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung durch Dr. med. C._____, Fachärztin für Chirurgie sowie für Arbeitsmedizin und Praktische Ärztin. Nach Eingang des am 31. Juli 2018 ergangenen Gutachtens und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 9. November 2018, was das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.958 vom 12. September 2019 bestätigte.