Am 30. September 2013 meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund von Schmerzen im rechten Fuss und in beiden Knien erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) bei der Beschwerdegegnerin an. Diese klärte in der Folge die gesundheitliche, erwerbliche sowie persönliche Situation des Beschwerdeführers ab, zog die Akten der Unfall- und der Krankentaggeldversicherung bei und sprach dem Beschwerdeführer alsdann mit Mitteilung vom 17. Juli 2014 berufliche Massnahmen (Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten) zu. Diese wurden mit Verfügung vom 5. April 2016 abgeschlossen.