RAD-Arzt med. pract. C._____ lag der Bericht der Behandler vom 20. August 2022 vor und er zeigte auf, dass sich in den aktenkundigen medizinischen Unterlagen keine psychopathologischen Befunde fänden, welche eine mittelgradige oder gar schwere depressive Episode mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachvollziehbar machen würden. Er legte zudem schlüssig dar, dass der Behandlungsumfang mit fehlender psychopharmakologischer Medikation und/oder (teil-)stationärem Aufenthalt ebenfalls gegen das Vorliegen einer relevanten psychischen Beeinträchtigung spreche (VB 286/3).