Dem Bericht des D._____ vom 29. März 2022 lässt sich entnehmen, dass Ängste im Hinblick auf die Wiederaufnahme des von der Beschwerdeführerin "als sehr stressig empfundenen Arbeitsplatzes" im Vordergrund stünden. Der Beschwerdeführerin wurde geraten, eine psychologische Unterstützung zu besorgen, da ihre Beschwerden "nicht nur im Rahmen einer Long-COVID-Symptomatik" gesehen würden. Aktuell seien keine weiteren Verlaufstermine geplant (VB 245/8) und sind ausweislich der Akten auch nicht erfolgt (vgl. VB 248).