Untersuchung vom 22. März 2022 zeigte im Bereich Lernen und Gedächtnis sowie in den Aufmerksamkeits- und Exekutivfunktionen durchschnittliche bis teils überdurchschnittliche Leistungen; das neuropsychologische Leistungsvermögen sei normentsprechend und die subjektiven kognitiven Einbussen hätten sich testpsychologisch nicht objektivieren lassen (VB 243/5 f.; vgl. ebenso VB 245/8, wonach keine kognitiven Defizite vorlägen). Dem Bericht des D._____ vom 29. März 2022 lässt sich entnehmen, dass Ängste im Hinblick auf die Wiederaufnahme des von der Beschwerdeführerin "als sehr stressig empfundenen Arbeitsplatzes" im Vordergrund stünden.