krankung mit passagerer Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit, sofern eine adäquate störungsspezifische Behandlung erfolge. Ein Gesundheitsschaden mit länger dauernder und wesentlicher Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit könne nicht erkannt werden. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit lägen keine Diagnosen mit wesentlicher und länger andauernder Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Eine wesentliche und länger andauernde Veränderung des Gesundheitszustandes gegenüber dem Zeitpunkt vom 3. Mai 2019 könne aus versicherungsmedizinscher Sicht nicht erkannt werden (VB 286/3 f.).