Es fänden sich in den medizinischen Unterlagen keine psychopathologischen Befunde, welche das Vorliegen einer mittelgradigen oder schweren depressiven Episode mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachvollziehbar machen würden. Auch der dokumentierte Behandlungsumfang (ambulante psychologische Psychotherapie, fehlende leitliniengerechte Psychopharmakotherapie, keine teilstationären oder stationären Behandlungen) spreche gegen das Vorliegen einer relevanten psychischen Störung. Bei einer leichten oder auch einer mittelgradigen depressiven Episode (auch im Rahmen einer rezidivierenden depressiven Störung) handle es sich in den allermeisten Fällen um eine temporäre, behandelbare Er-