2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. April 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Mai 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 12. April 2023 sei aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 10. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerde.