1.2. Am 29. Mai 2018 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische und erwerbliche Abklärungen, zog dabei insbesondere die Akten des Krankentaggeldversicherers bei, hielt Rücksprache mit dem Regionalen Dienst (RAD), sprach berufliche Massnahmen (Belastbarkeitstraining, Aufbautraining) und verneinte nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. Mai 2019. In der Folge wurden weitere berufliche Massnahmen in Form eines Arbeitsversuches zugesprochen.