Daneben würden sich eine konsequente Kontrolle der kardiovaskulären Risikofaktoren sowie körperliche Aktivität empfehlen (VB 260, S. 3 ff.). Der Eingriff fand nach Lage der Akten nicht statt. Auch aus kardiologischer Sicht ist damit nicht von einer neuanmeldungsrechtlich relevanten Veränderung des Gesundheitszustands auszugehen, zumal weder weitere Abklärungen oder Behandlungen eingeleitet wurden noch eine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde. Zu berücksichtigen ist ferner, dass es sich bei einem PFO definitionsgemäss um einen seit Geburt bestehenden Zustand handelt (vgl. hierzu Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 269. Aufl.