des Gesundheitszustands auszugehen, zumal die behandelnden Ärzte, abgesehen von Prophylaxefortführung und Verlaufskontrollen, keine weiteren neurologischen Abklärungen oder Behandlungen eingeleitet (vgl. VB 267, S. 27) und auch keine Arbeitsunfähigkeit beschrieben haben. Zu ergänzen ist, dass die rund einen Monat später vom Beschwerdeführer nach einer einmaligen physiotherapeutischen Behandlung beklagten Schmerzen im Zerviko-Okzipitalbereich mit begleitender intermittierender Nausea, Sehstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten als wahrscheinliche Spannungskopfschmerzen interpretiert und auf eine verspannte Nacken- beziehungsweise Schultermuskulatur zurückgeführt