weiteren Arztberichten – bereits Gegenstand des Urteils des Versicherungsgerichts VBE.2021.255 vom 9. September 2021. In diesem Entscheid erkannte das Versicherungsgericht gestützt auf eine als beweiswertig qualifizierte fachärztliche Stellungnahme von RAD-Ärztin Dr. med. J._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats, vom 14. April 2021 (VB 252), dass eine anspruchserhebliche Veränderung des Gesundheitszustands nach Lage der medizinischen Akten nicht glaubhaft gemacht sei (vgl. E. 5.2 f. des nämlichen Urteils in VB 259, S. 7 f.;