"1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 20. April 2023 aufzuheben. -3- 2. Es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen nach IVG, insbesondere eine ganze Invalidenrente zu zusprechen. 3. Eventualiter sei ein externes Gutachten in den medizinischen Fachdisziplinen der Kardiologie, Neurologie, Orthopädie, Innere Medizin und Psychiatrie anzuordnen. 4. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung mit der Unterzeichneten zu bewilligen.