Mit Verfügung vom 10. Juni 2016 hob die Beschwerdegegnerin die Rente gestützt auf ein Gutachten des Zentrums für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG (ZIMB) vom 16. September 2013 inklusive ergänzender gutachterlicher Stellungnahme vom 26. September 2013 sowie auf das polydisziplinäre Verlaufsgutachten der ZIMB vom 24. Februar 2016 und zwei Stellungnahmen des internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) der Beschwerdegegnerin per 31. Juli 2016 wieder auf. Die Rentenaufhebung wurde mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2016.432 vom 3. November 2016 und Urteil des Bundesgerichts 9C_846/2016 vom 26. Januar 2017 bestätigt.