1. 1.1. Dem 1967 geborenen Beschwerdeführer wurde von der Beschwerdegegnerin auf dessen entsprechende Anmeldung hin mit insgesamt drei Verfügungen vom 26. Oktober und vom 12. Dezember 2007 mit Wirkung ab 1. September 2000 eine ganze Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zugesprochen. Mit Verfügung vom 10. Juni 2016 hob die Beschwerdegegnerin die Rente gestützt auf ein Gutachten des Zentrums für Interdisziplinäre