4. 4.1. Bezüglich der Meralgia paraesthetica verneint Dr. med. M._____ in seiner Beurteilung vom 1. September 2022 wegen der unklaren Ätiologie, dem Fehlen einer organischen Ursache für die geklagten Beschwerden und der Behandelbarkeit des Leidens einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (vgl. vorne E. 3.4.1.). Dr. med. B._____ ging davon aus, die diesbezüglich vom Beschwerdeführer beklagten Beschwerden hätten aufgrund ihres belastungsunabhängigen Charakters keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (vgl. vorne E. 3.4.2.). An beiden Einschätzungen bestehen mit Blick auf die Akten zumindest geringe Zweifel.