3.4.2. Nachdem der Beschwerdeführer am 14. November 2022 Einwände gegen die ihm von der Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 5. September 2022 in Aussicht gestellte Abweisung seines Leistungsbegehrens erhoben hatte, wurde er am 27. März 2023 durch RAD-Arzt Dr. med. B._____ untersucht. Dieser hielt in seinem Untersuchungsbericht vom 28. März 2023 fest, es habe sich im Rahmen der klinischen Untersuchung eine diffuse Druck- und Klopfschmerzhaftigkeit über der gesamten Wirbelsäule gezeigt, wobei "keine spezifischen Befunde" wie insbesondere eine Neurokompression oder eine Gelenksblockade hätten erhoben werden können. Die bei Seitenneigung geklagten Schmerzen seien muskulär bedingt.