Nachdem der Beschwerdeführer dagegen am 5. Oktober beziehungsweise 14. November 2022 Einwände erhoben hatte, fand am 27. März 2023 eine Untersuchung durch den RAD statt. Gestützt auf den entsprechenden Untersuchungsbericht vom 28. März 2023 verneinte die Beschwerdegegnerin schliesslich mit Verfügung vom 13. April 2023 einen Invalidenrentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 10. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: