Am 31. Mai 2022 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von IV-Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin unter Einbezug ihres internen Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Mit Vorbescheid vom 5. September 2022 stellte sie dem Beschwerdeführer die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen am 5. Oktober beziehungsweise 14. November 2022 Einwände erhoben hatte, fand am 27. März 2023 eine Untersuchung durch den RAD statt.