Zudem gab sie im Januar 2002 zu ihren beruflichen Plänen an, sie wolle "so weiter" wie bisher arbeiten; sie sei mit ihrer Stellung und ihrem Verdienst zufrieden (VB 2/8 S. 3). Aus den Akten geht damit nicht hervor, dass die Beschwerdeführerin eine relevante Weiterbildung, wie etwa die Aufnahme eines Studiums, beabsichtigt hatte.