__ als Aushilfsverkäuferin zu arbeiten. In dieser Zeit habe sie diverse Kurse besucht und sich bis 2001 zur stellvertretenden Filialleiterin hochgearbeitet (VB 3/ZM32 S. 19). Nach dem ersten Unfallereignis vom 4. Dezember 2001 war die Beschwerdeführerin noch bis März 2006 bei D._____ angestellt (VB 38). Danach erzielte sie gemäss IK-Auszug bei verschiedenen Arbeitgebern ein relativ geringes Einkommen und war zeitweise arbeitslos, bis sie schliesslich im Jahr 2013 die Stelle bei der B._____ antrat (VB 1/Z133 S. 2 ff.). Die Beschwerdeführerin ist bei der B._____ als "Sachbearbeiterin Warenausgang" tätig (VB 31 S. 1), wobei sie im Jahr 2017 die Handelsschule absolviert hat (VB 31 S. 3).