Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie sei im Zeitpunkt des ersten Unfalls im Jahre 2001 erst 20 Jahre alt gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe sie eine verantwortungsvolle Stelle als Stellvertreterin des Geschäftsführers innegehabt. Sie habe permanent Weiterbildungen besucht. Gerade bei ihrer damaligen Arbeitgeberin D._____ werde Förderung sehr aktiv betrieben. Es würden mehr als 75 % aller Kaderstellen bei D._____ intern besetzt. Es sei nichts Ungewöhnliches, wenn eine ehemalige Verkaufskraft zur Teamleiterin, zur Filialleiterin oder zur Einkäuferin aufsteige, womit eine Erhöhung des Lohnes verbunden sei.