"1. Der Einspracheentscheid vom 04.05.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei nach wie vor eine Rente der Unfallversicherung gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 35 % auszurichten. 2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.