1.2. Im Rahmen der im Februar 2020 von Amtes wegen angehobenen Revision nahm die Beschwerdegegnerin eine Abklärung der erwerblichen Situation vor. Mit Verfügung vom 13. Mai 2020 hob die Beschwerdegegnerin die bisherige Invalidenrente der Beschwerdeführerin per 31. Juli 2020 auf. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 4. Mai 2023 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 4. Mai 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 10. Mai 2023 (Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: