Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 4. Mai 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1981 geborenen Beschwerdeführerin wurde durch die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. September 2005 respektive Einspracheentscheid vom 23. August 2006 der Folgen der Unfallereignisse vom 4. Dezember 2001 sowie vom 2. Mai 2004 wegen eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrads von 35 % mit Wirkung ab 1. September 2005 und eine Integritätsentschädigung basierend auf einer Integritätseinbusse von 20 % zugesprochen.