Rentenleistungen eine "sofortige Renteneinstellung" erfolgen würden (VB 91). Auch in diesem Schreiben wurde der Beschwerdeführer somit darauf hingewiesen, dass die Rentenleistungen nur in Zusammenhang mit den Eingliederungsmassnahmen ausgerichtet würden. Der Beschwerdeführer bringt zwar vor, er habe die Verfügung vom 13. Oktober 2016 (VB 167), mit welcher die beruflichen Massnahmen beendet und die Einstellung der Rentenleistungen per 31. Juli 2016 angeordnet wurden, nicht erhalten (Beschwerde S. 11). Aktenkundig ist jedoch auch eine per A-Post Plus versandte Verfügung der Amtsstelle Arbeitslosenversicherung vom 16. Dezember 2016, in der festgehalten wurde, dass der Beschwerdeführer