Zudem wurde konkret betreffend den Beschwerdeführer vermerkt, die Rente werde ausgerichtet, wenn Massnahmen durchgeführt würden, jedoch "längstens bis 31.07.2016" (VB 70 S. 6). Aktenkundig ist im Weiteren eine (ebenfalls per Einschreiben versendete) Mitteilung vom 19. März 2015 betreffend Missachtung von Regeln und Vorschriften während der laufenden Eingliederungsmassnahme. In dieser Mitteilung wurde (wie zuvor schon in der Mitteilung vom 3. Oktober 2014 [VB 71 S. 1]) erwähnt, dass bei (weiterer) Missachtung der Regeln die beruflichen Eingliederungsmassnahmen beendet und betreffend -6-