Dieses Schreiben nahm der Beschwerdeführer ebenfalls zur Kenntnis, bejahte er doch die ihm gestellte Frage und sandte das Schreiben am 19. Januar 2014 unterschrieben an die Beschwerdegegnerin zurück (VB 66). Die Verfügung vom 30. September 2014 (VB 70 S. 2 ff.), mit welcher die Beschwerdegegnerin die Weiterausrichtung der Invalidenrente ab dem 1. August 2014 anordnete, wurde ihm ebenfalls zugestellt. Er verweist in seiner Beschwerde denn auch darauf (Beschwerde S. 9).